Fragen zur Wohnungsvergabe
Unsere Wohnungen werden auf unserer Website ausgeschrieben. Sie können dort direkt Ihr Interesse für eine Wohnung anmelden und wir werden uns für einen allfälligen Besichtigungstermin wieder bei Ihnen melden.
Ja, Sie können gerne das Blankoanmeldeformular ausfüllen und Ihr Interesse für eine Wohnung bekunden.
Wenn Sie das Anmeldeformular ausgefüllt haben, werden wir uns für einen allfälligen Besichtigungstermin wieder bei Ihnen melden.
Die Baugenossenschaft Reussbühl steht allen Menschen offen, unabhängig von deren Geschlecht, Zivilstand, Religion und Nationalität. Uns liegt am Herzen, dass die neue Mieterin bzw. der neue Mieter optimal in die Liegenschaft passt.
Fragen zum Mietwesen
Gerne können Sie das Schadenmeldungsformular ausfüllen und wir werden Sie kontaktieren.
Als Notfall gelten Elementarschäden, baufällige Gebäudeteile, kriminelle Aktivitäten, defekte Leitungen mit Wasseraustritt, Störung der Grundversorgung wie Strom, Gas, Wasser und Heizung. In diesen Fällen kontaktieren Sie uns ausserhalb der Bürozeiten oder am Wochenende über den Telefonbeantworter der Geschäftsstelle (041 250 32 22). Dieser wird auch ausserhalb der Bürozeiten abgehört.
Alle Elementarschäden (Schäden durch die Natur wie z.B. Hagel, Sturm), Wasserschäden, Schimmel, etc. müssen uns so schnell wie möglich mitgeteilt werden.
Gewisse Tipps finden Sie im untenstehenden Link.
Grundsätzlich gilt die Kündigungsfrist des Mietvertrags. Normalerweise beträgt sie drei Monate. Der 31. Dezember ist kein Kündigungstermin.
Die BGR verschickt Einzahlungsscheine nur zu Mietbeginn oder Mietzinsänderungen. Es wird empfohlen, einen Dauerauftrag einzurichten. Der Mietzins ist jeweils zahlbar im Voraus auf den Ersten eines Monats.
Wir führen für die Vermietung unserer Parkplätze/ Garagen eine Warteliste. Massgebend bei der Vergabe ist die Dauer, wie lange jemand auf der Warteliste ist. Erste Priorität haben Mieterinnen und Mieter der BGR-Liegenschaften, die noch keinen Parkplatz haben.
Alle Antworten finden Sie im untenstehenden Link.
Fragen zur Mitgliedschaft
Sie finden weitere Informationen auf der Seite "Mitglied werden".
Wir bitten Sie, uns per Mail Ihre Änderungen bekannt zu geben.
Den Zinsausweis für Ihr Anteilscheinkapital erhalten Sie jeweils kurz nach der Generalversammlung mit separater Post.